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E-Auto lädt mit der Energie aus der Solaranlage auf dem Dach des Hauses

EnergiewendeSolaranlagen mit Wallboxen: Neues Bundesförderprogramm ab September 2023

Dieses neue Förderprogramm ist spannend für alle Hausbesitzer, die mit dem Gedanken spielen ein E-Auto anzuschaffen und ihr Haus fit für die Energiewende zu machen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr plant ein ambitioniertes Förderprogramm im Wert von 500 Millionen Euro, um die private Nutzung von Solarstrom in Verbindung mit Elektrofahrzeugen zu unterstützen. Ab Ende September 2023 wird dieses Programm für Eigenheimbesitzer verfügbar sein und die Installation von Solaranlagen, Wallboxen und Stromspeichern fördern. Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Elektrofahrzeug in der Lage ist, Sonnenstrom zu nutzen, was nicht nur kostengünstig, sondern auch umweltfreundlich ist.

Da die überwiegende Mehrheit der Ladevorgänge inzwischen zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfindet, zielt diese Maßnahme darauf ab, Elektrofahrzeuge noch attraktiver zu machen und die individuelle Mobilität nachhaltiger zu gestalten.

Hier sind die wichtigen Details zum Förderprogramm:

  • Eigenheimbesitzer können bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragen, wenn sie eine Photovoltaikanlage in Verbindung mit einer Wallbox und einem Batteriespeicher installieren und ein eigenes Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellen.
  • Die Höhe der Förderung variiert je nach Komponente: Wallboxen mit mindestens 11 kW Leistung erhalten eine pauschale Förderung von 600 Euro (oder 1.200 Euro bei bidirektionaler Ladefähigkeit). Photovoltaikanlagen mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung werden mit 600 Euro pro kWp gefördert (maximal 6.000 Euro), und Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh Kapazität erhalten 250 Euro pro kWh (maximal 3.000 Euro).
  • Die Förderung gilt auch für Leasingfahrzeuge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern sie ausschließlich elektrisch betrieben werden. Firmenwagen und Hybridfahrzeuge sind jedoch nicht förderfähig.
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Anlage und ein vorhandenes oder verbindlich bestelltes Elektroauto sind ebenfalls Voraussetzungen für die Förderung.
  • Die Komponenten dürfen zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht bestellt sein, und rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen.

Die Kombination dieser Komponenten und ihre Steuerung durch ein Energiemanagement-System sollen dazu beitragen, den Klimaschutz im Verkehrssektor zu fördern, die Stabilität des Stromnetzes zu erhöhen und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen zu verringern.

Ab dem 26. September 2023 können Anträge bei der KfW digital gestellt werden, vorausgesetzt, ein Elektroauto ist im Haushalt vorhanden oder verbindlich bestellt. Die Genehmigung muss vor der Bestellung der Komponenten erfolgen.

Ab März 2024 sind Nachweise über die Durchführung erforderlich, die im KfW-Kundenportal hochgeladen werden müssen, um den Zuschuss zu erhalten.

Weitere Infos gibt es auf der Seite des BMDV.