Kurz erklärt: Steuern, Abgaben und Umlagen (27 %)
Hier sind die einzelnen Steuern, Abgaben und Umlagen beim Strom einfach und verständlich zusammengefasst:
Stromsteuer:
1999 wurde die Stromsteuer als Teil der Ökosteuer zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt. Ein großer Teil fließt nun allerdings in die Rentenversicherung.
Umsatzsteuer:
Die klassische Mehrwertsteuer kennt man ja. 19 % auf alle Preisbestandteile, macht rechnerisch rund 16 % des Brutto-Preises aus.
KWK-Umlage):
Diese Umlage fördert die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. Sie wird auch oft "KWK-Aufschlag" oder "KWKG-Umlage" genannt und wurde 2002 erstmals erhoben. Maßgebend ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
§19 NEV- Umlage):
Mit dieser 2012 eingeführten Umlage werden die ermäßigten Netzentgelte für Industrieunternehmen finanziert.
Offshore-Haftungsumlage:
Diese Umlage soll Schadensersatzforderungen finanzieren, die bei fehlender Netzanbindung von Offshore-Windparks entstehen könnten. Sie wird meist vereinfacht "Offshore-Umlage" genannt und ist auf 0,25 Cent gedeckelt.
Konzessionsabgabe:
Abgabe für den Bau und Betrieb von Leitungen. Wird von der Kommune erhoben.
EEG-Umlage:
Die EEG-Umlage wurde zum 01.01.2023 vollständig abgeschafft. EEG ist die Abkürzung für Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mit dieser Umlage wurde die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Das funktionierte in etwa so: Der Betreiber einer Ökostrom-Anlage, zum Beispiel Wind oder Sonne, erhielt für jede eingespeiste Kilowattstunde eine gesetzlich festgelegte Vergütung, die über dem Marktpreis liegt. Die EEG-Umlage errechnete sich aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und dem garantierten Vergütungspreis des Stroms.