Energiepreis-Deckel für Strom und Gas

Hier finden Sie alle Infos zum Entlastungspaket, das die Regierung beschlossen hat.

Die Entlastungspakete im Überblick

Mit den Energiepreis-Bremsen möchte die Regierung insbesondere Privatverbraucher vor allzu hohen Energiekosten schützen. Dazu wurden umfangreiche Entlastungs-Pakete beschlossen.

  • Ein Strompreis-Deckel, die sogenannte „Strompreis-Bremse“
  • Ein Gas- und Wärmepreis-Deckel, die sogenannte „Gaspreis-Bremse“
  • Ein Soforthilfe-Betrag im Dezember 2022 als Überbrückung bis zur Umsetzung von Strom- und Gaspreis-Bremse

Informationen zur Strompreis-Bremse

Ab wann gilt die Strompreis-Bremse?

Sie wird ab dem 1. März 2023 umgesetzt, gilt rückwirkend aber schon ab dem 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 (Verlängerung evtl. bis April 2024 in Aussicht).

Die Entlastungs-Maßnahmen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

 

Wenn Sie weniger als 30.000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen, sichert der Staat Ihnen einen Arbeitspreis von maximal 40 Cent brutto pro kWh. Vorausgesetzt, Ihr normaler Tarif liegt darüber.

In diesem Fall erhalten Sie die Entlastungsleistungen ganz automatisch. Wir veranlassen alles Notwendige für Sie.

Um einen Anreiz zum Sparen zu bieten, gilt die Entlastungs-Zusage für 80% Ihres Verbrauchs¹. Für den Verbrauch, der über diese 80% hinaus geht, fällt der reguläre vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.

Bei Verbräuchen von mehr als 30.000 kWh pro Jahr liegt diese Grenze bei 13 Cent je kWh zzgl. Steuern und Abgaben und wird bis maximal 70% des Verbrauchs¹ gewährt.

Daher ist es nach wie vor wichtig, Ihre Stromkosten so gering wie möglich zu halten. Auf lekker.de/energiesparen finden Sie dazu nützliche Tipps.

Informationen zur Gaspreis-Bremse

Ab wann gilt die Gas- und Wärmepreis-Bremse?

Sie wird ab dem 1. März 2023 umgesetzt, gilt rückwirkend aber schon ab dem 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 (Verlängerung evtl. bis April 2024 in Aussicht).

Diese Entlastungs-Maßnahme wird – genau wie die Strompreisbremse – aus Mitteln des Bundes finanziert.

 

Wie funktioniert die Gas- und Wärmepreis-Bremse?

Genau wie beim Stromverbrauch unterstützt die Regierung Sie auch, was ihre Kosten für Gas betrifft – ebenfalls für bis zu 80% Ihres Verbrauchs¹. Damit bietet sie auch hier einen Anreiz zum Energiesparen.  

Für den Verbrauch, der über diese 80% hinaus geht, fällt der reguläre vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.

Für Gas wird Ihnen ein Arbeitspreis von 12 Cent brutto garantiert, sofern Ihr normaler Tarif darüber liegt und Ihr jährlicher Verbrauch 1,5 GWh nicht überschreitet. 

Schauen Sie gleich auf lekker.de/energiesparen, um Ihren Verbrauch so gering wie möglich zu halten.

Dezemberhilfe vom Bund - Kein Abschlag im Dezember fällig

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Gaspreisbremse verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Verbraucher zu entlasten. Neben der temporären Mehrwehrsteuersenkung wurde eine einmalige Soforthilfe für den Monat Dezember beschlossen (EWSG §2 Abs. 1 bis 3 und §3), um die hohen Kosten bis zur geplanten Einführung des Gaspreisdeckels im Frühjahr abzumildern.

 

Was bedeutet das für Sie?


Sie müssen im Dezember keinen Gasabschlag zahlen. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert und der letztendliche Entlastungsbetrag wird in Ihrer nächsten Rechnung berücksichtigt.

 

Was bedeutet das für Kunden mit einem Lastschriftmandat?


Bei einem erteilten Lastschriftmandat werden wir Ihren Abschlag im Dezember nicht abbuchen.

 

Was bedeutet das für Kunden, die Ihren Abschlag monatlich überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben?


Für Dezember können Sie Ihre Überweisung bzw. Ihren Dauerauftrag aussetzen. Wenn Sie Ihre Überweisung/Ihren Dauerauftrag nicht aussetzen, werden wir den Betrag zusätzlich in Ihrer nächsten Gasrechnung gutschreiben.

Weiterhin ist es wichtig, Ihre Gaskosten so gering wie möglich zu halten. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Gasverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren. Auf lekker.de/gassparen geben wir Ihnen hierfür nützliche Tipps an die Hand.

Häufig gestellte Fragen zu den Entlastungspaketen

Muss ich einen Zählerstand mitteilen?

Nein, das ist nicht nötig.