Energiepreis-Deckel für Strom und Gas
Hier finden Sie alle Infos zum Entlastungspaket, das die Regierung beschlossen hat.
Hier finden Sie alle Infos zum Entlastungspaket, das die Regierung beschlossen hat.
Sie wird ab dem 1. März 2023 umgesetzt, gilt rückwirkend aber schon ab dem 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 (Verlängerung evtl. bis April 2024 in Aussicht).
Die Entlastungs-Maßnahmen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Wenn Sie weniger als 30.000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen, sichert der Staat Ihnen einen Arbeitspreis von maximal 40 Cent brutto pro kWh. Vorausgesetzt, Ihr normaler Tarif liegt darüber.
In diesem Fall erhalten Sie die Entlastungsleistungen ganz automatisch. Wir veranlassen alles Notwendige für Sie.
Um einen Anreiz zum Sparen zu bieten, gilt die Entlastungs-Zusage für 80% Ihres Verbrauchs¹. Für den Verbrauch, der über diese 80% hinaus geht, fällt der reguläre vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.
Bei Verbräuchen von mehr als 30.000 kWh pro Jahr liegt diese Grenze bei 13 Cent je kWh zzgl. Steuern und Abgaben und wird bis maximal 70% des Verbrauchs¹ gewährt.
Daher ist es nach wie vor wichtig, Ihre Stromkosten so gering wie möglich zu halten. Auf lekker.de/energiesparen finden Sie dazu nützliche Tipps.
Sie wird ab dem 1. März 2023 umgesetzt, gilt rückwirkend aber schon ab dem 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 (Verlängerung evtl. bis April 2024 in Aussicht).
Diese Entlastungs-Maßnahme wird – genau wie die Strompreisbremse – aus Mitteln des Bundes finanziert.
Genau wie beim Stromverbrauch unterstützt die Regierung Sie auch, was ihre Kosten für Gas betrifft – ebenfalls für bis zu 80% Ihres Verbrauchs¹. Damit bietet sie auch hier einen Anreiz zum Energiesparen.
Für den Verbrauch, der über diese 80% hinaus geht, fällt der reguläre vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.
Für Gas wird Ihnen ein Arbeitspreis von 12 Cent brutto garantiert, sofern Ihr normaler Tarif darüber liegt und Ihr jährlicher Verbrauch 1,5 GWh nicht überschreitet.
Schauen Sie gleich auf lekker.de/energiesparen, um Ihren Verbrauch so gering wie möglich zu halten.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Gaspreisbremse verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Verbraucher zu entlasten. Neben der temporären Mehrwehrsteuersenkung wurde eine einmalige Soforthilfe für den Monat Dezember beschlossen (EWSG §2 Abs. 1 bis 3 und §3), um die hohen Kosten bis zur geplanten Einführung des Gaspreisdeckels im Frühjahr abzumildern.
Sie müssen im Dezember keinen Gasabschlag zahlen. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert und der letztendliche Entlastungsbetrag wird in Ihrer nächsten Rechnung berücksichtigt.
Bei einem erteilten Lastschriftmandat werden wir Ihren Abschlag im Dezember nicht abbuchen.
Für Dezember können Sie Ihre Überweisung bzw. Ihren Dauerauftrag aussetzen. Wenn Sie Ihre Überweisung/Ihren Dauerauftrag nicht aussetzen, werden wir den Betrag zusätzlich in Ihrer nächsten Gasrechnung gutschreiben.
Weiterhin ist es wichtig, Ihre Gaskosten so gering wie möglich zu halten. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Gasverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren. Auf lekker.de/gassparen geben wir Ihnen hierfür nützliche Tipps an die Hand.
Nein, das ist nicht nötig.