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Die Treibhausgasminderungs-Quote hilft, die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern und erneuerbare Energien in der Mobilität zu fördern. Denn die Quote verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, ihre Emissionen zu senken. Da diese Unternehmen die Vorgaben oftmals nicht allein erreichen, wird ihnen der sogenannte THG-Quotenhandel ermöglicht. Dadurch können sie eingespartes CO2 kaufen und schaffen so einen Ausgleich zu den von ihnen ausgestoßenen Klimagasen. Wer nun ein Elektroauto besitzt, leistet nicht nur einen wertvollen Umweltbeitrag, sondern wird durch die THG-Quote auch finanziell belohnt. Das gilt übrigens auch für E-Motorräder und E-Roller mit Zulassung. Registrieren Sie jetzt Ihr Elektrofahrzeug und sichern Sie sich die jährliche Prämie!
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem sie selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.
Sie müssen nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind.
Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündeln wir in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrativer Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.
Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.
Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).