FAQ: Allgemeine und technische Fragen
Allgemeine und technische Fragen
Ja, problemlos. Ihre Zählernummer sowie Ihr Einzugsdatum reichen vollkommen aus, um für Sie sämtliche Wechselformalitäten zu übernehmen. Liegt Ihr Einzugstermin länger als sechs Wochen zurück, erfragen Sie bitte Ihre Kundennummer bei Ihrem örtlichen Versorger. Unser Kundenservice gibt Ihnen gerne Informationen zu Kontaktmöglichkeiten bei Ihrem lokalen Anbieter.
Der Netzbetreiber erfasst den Zählerstand, um den Stromverbrauch korrekt zu berechnen. Diese Daten werden anschließend an uns übermittelt, damit wir Ihre Rechnung erstellen können. Der Vorteil: Sie bezahlen nur das, was Sie auch verbraucht haben.
Der Abschlag ist Ihre monatliche Vorauszahlung und berechnet sich aus den geschätzten Jahresverbrauch und den aktuellen Preisen. Am Jahresende wird dieser mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
- Abschlag zu hoch: Sie haben insgesamt zu viel bezahlt, d.h. Sie erhalten eine Gutschrift.
- Abschlag zu niedrig: Sie haben zu wenig bezahlt, d.h. es kommt zu einer Nachzahlung.
Sie können Ihren Abschlag jederzeit anpassen.
Abschaltumlage: Damit werden große Stromabnehmer dafür entschädigt, dass sie gegebenenfalls Stromlasten abschalten, um die Netzstabilität aufrecht zu halten. Diese Umlage beläuft sich 2021 auf 0,009 ct/kWh netto.
§ 19-Umlage: Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So will die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten. 2021 liegt die Umlage bei 0,432 ct/kWh netto
KWK-Umlage: Die KWK-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2021 beträgt die KWK-Umlage 0,254 ct/kWh netto.
Offshore-Umlage: Die neu eingeführte Offshore-Umlage dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2021 0,395 ct/kWh netto.
Stromsteuer: Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt unverändert bei 2,05 ct/kWh netto.
Konzessionsabgabe: Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
Netzentgelte: Die Gebühren für die Durchleitung des Stromes sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Mehrwertsteuer: Auf alle Abgaben und Steuern entfällt zusätzlich die Mehrwertsteuer.
Es gibt zwei Arten von Stromzählern:
- Eintarifzähler: Dieser zeigt einen einzigen Zählerstand (Gesamtverbrauch) an.
- Zweitarifzähler: Dieser zeigt zwei Zählerstände an und unterscheidet zwischen Hoch- und Niedertarif (HT/NT).
Benutzen Sie ganz einfach unser vorgefertigtes Formular – oder rufen Sie unsere Service-Hotline an: 030 / 30 80 99 77.
Jeder Stromzähler ist mit einer eigenen Zählernummer ausgestattet. Diese besteht in der Regel aus einer Kombination von Zahlen und manchmal Buchstaben. Ihre persönliche Zählernummer erfahren Sie bei Neueinzug vom Vor-/ bzw. Vermieter oder der Hausverwaltung oder aus dem Übergabeprotokoll.
Wir benötigen Ihren Zählerstand, um Ihren tatsächlichen Strom- oder Gasverbrauch einmal im Jahr genau abzurechnen. In der Regel wird der Zählerstand vom Netzbetreiber erfasst und an uns übermittelt.
Liegt jedoch kein aktueller Zählerstand vor, wird der Verbrauch vom Netzbetreiber geschätzt. Dadurch kann es zu Abweichungen kommen.