FAQ: Messstellenbetriebsgesetz

Fragen zum Messstellenbetriebsgesetz

Ab wann gilt das Gesetz für mich?

Da der Ausbau über mehrere Jahre verläuft, soll bis spätestens 2032 jeder deutsche Haushalt oder Gewerbebetrieb eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten.


Brauche ich einen Internet-Anschluss für den neuen Zähler

Nein, Sie müssen keinen Internet-/Breitbandanschuss oder eine andere Telekommunikationsart bereitstellen. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige Verbindung.


Ich habe schon einen elektronischen Zähler. Bekomme ich trotzdem einen neuen Zähler?

Ja. Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme werden ab 2017 nach und nach eingebaut. Der wesentliche Unterschied zwischen einem älteren elektronischen Zähler und einer modernen Messeinrichtung (mM) besteht darin, dass die mM über einen 24 Monatsspeicher für Ihre Verbrauchswerte verfügen.

Die alten elektronischen Zähler können maximal 12 Monate anzeigen. Die bisherige Art der Fernauslesung entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzgebers an die neuen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme. Auch wenn Sie also bereits einen elektronischen Zähler haben, wird dieser voraussichtlich gegen eine neue moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem getauscht. Dies kann sich jedoch noch einige Jahre hinziehen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber.


Kann ich den MSB selbst auswählen?

Ja. Sie können den Messstellenbetreiber wechseln, wenn Sie einen Smart Meter haben. Da das Gesetz einheitlich vorschreibt, wann eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut werden muss, wird Ihnen bei einem MSB-Wechsel das installierte intelligente Messsystem bestehen bleiben bzw. eine moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem eingebaut werden.


Kann ich den Zähler schon früher bekommen?

Ja. Fragen Sie hierzu bei Ihrem örtlichen Messstellenbetreiber nach.


Kann ich die Umstellung verweigern?

Der Kunde ist zum Einbau eines modernen Messsystems per Gesetz verpflichtet. Ihre Messstellenbetreiber werden zunächst keine zwangsweise Vollstreckung bei Verweigerung des Kunden vornehmen, da das Gesetz eine maximale Quote von 95% der umgestellten Zähler bis 2032 vorgibt.

Allerdings ist damit zu rechnen, dass in einigen Jahren keine Zähler nach bisheriger Bauart mehr erhältlich sein werden.


Kann meine Messeinrichtung gehackt werden?

Datensicherheit steht insbesondere für den grundzuständigen MSB an oberster Stelle. Alle verwendeten Messsysteme und Übertragungswege sind geprüft und unterliegen einer Zulassung mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welche die datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung der Zähler in das Stromnetz gewährleistet. Der SMGW-Administrator ist zertifiziert und wird, ebenso wie der MSB regelmäßig überprüft.


Messen die neuen Zähler den Stromverbrauch genau?

Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen unterliegen strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden und des Eichgesetzes. So wird sichergestellt, dass die verbrauchten Strommengen auch korrekt gemessen und abgerechnet werden können. Diese sorgen für einheitliche hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards.


Muss ich mehr bezahlen?

Mit der Einführung der neuen Technik ändern sich die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Wie viel Sie in Zukunft für Ihren Zähler und die Messung zahlen, hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab. Der Gesetzgeber sieht für verschiedene Verbrauchsklassen unterschiedliche Entgelte vor und hat Obergrenzen festgelegt. In der Regel berechnet Ihnen Ihr Messstellenbetreiber für die neue Technik mehr als für Ihren alten Zähler. Die jeweiligen Preise können dem offiziellen Preisblatt des Messstellenbetreibers entnommen werden, das im Internet veröffentlicht wird.


Sind meine Daten immer geschützt?

Die neuen Zähler sind sehr sicher. Das Smart-Meter-Gateway des „intelligenten Messsystems“ wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach dem sogenannten „BSI Schutzprofil“ zertifiziert. Der angewandte Sicherheitsstandard des Smart-Meter-Gateways liegt höher als der Standard beim Online-Banking.

Ihre historischen Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung (mM) sind außerdem mit einer zählerspezifischen PIN geschützt. Den aktuellen Zählerstand können Sie – wie bisher – auch ohne PIN-Eingabe ablesen. Nach Eingabe Ihrer persönlichen PIN wird die zweite Zeile im Display mit den historischen Werten der vergangen 24 Monate sichtbar. Es werden 730 Tageswerte, 104 Wochenwerte, 24 Monatswerte und bis zu 2 Jahreswerte gespeichert.

Datensicherheit steht insbesondere für den grundzuständigen Messstellenbetreiber an oberster Stelle. Alle verwendeten Messsysteme und Übertragungswege sind geprüft und unterliegen einer Zulassung mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welche die datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung der Zähler in das Stromnetz gewährleistet. Der SMGW-Administrator ist zertifiziert und wird, ebenso wie der Messstellenbetreiber regelmäßig überprüft.


Wann bekomme ich den neuen Zähler?

Der Gesetzgeber legt folgendes Vorgehen für den Einbau vor.

moderne Messeinrichtungen: • Einbau ab 2017 bis 2032 für Verbraucher unter 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (soweit kein iMSys) intelligente Messsysteme:

• Einbau ab frühestens Herbst 2017 für Verbraucher über 10.000 kWh

• Einbau ab frühestens Herbst 2017 für Erzeugungsanlagen größer als 7 kWp und kleiner als 100 kWp (Kilowatt Peak)

• Einbau ab frühestens Herbst 2017 für abschaltbare Verbraucher gemäß EnWG §14

• Einbau ab 2020 für Verbraucher mit mehr als 6.000 kWh/Jahr

Welcher Zähler, in welcher Straße, zu welchem Zeitpunkt umgebaut wird, ist heute noch nicht bekannt. Doch auch für die rechtzeitige Information hat das Gesetz gesorgt. So wird ca. drei Monate vor dem Einbau darüber informiert, dass „Ihr Zähler“ an der Reihe ist. Zusätzlich erhalten Sie etwa zwei Wochen vor dem Umbautermin Post zur Terminabstimmung.


Was ist das MsbG?

Das MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) wurde am 24.06.2016 im Bundestag verabschiedet und ist am 02.09.2016 in Kraft getreten. Künftig werden nur noch moderne Messeinrichtungen (mM erhalten alle Stromverbraucher bis zu einem Verbrauch bis 6.000 kWh pro Jahr) bzw. intelligente Messsysteme (iMSys erhalten Kunden mit einem Verbrauch größer 6.000kWh) eingebaut, die auch als Smart Meter bezeichnet werden. Vorerst geht es also um den Stromzähler bei Ihnen zu Hause.

Als Teil eines europäischen Projektes zur Umsetzung der Energiewende soll auch in Deutschland bis Ende 2032 der flächendeckende Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen in allen deutschen Haushalten und Gewerbebetrieben umgesetzt werden.


Was ist ein intelligentes Messsystem und wozu dient es?

Neben einem intelligenten Zähler (sogenannter Basiszähler) verfügt ein intelligentes Messsystem über ein Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist unter anderem eine Kommunikationseinheit. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Es stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar. Die Zählerstände werden automatisch, direkt und sicher an Ihren Energielieferanten, Ihren Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber) sowie Messstellenbetreiber gesendet. Nur dann, wenn Sie weitere Empfänger autorisiert haben, die Daten zu nutzen, erhalten auch diese Stellen Daten von Ihrem Smart Meter. Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt (z.B. über GPRS). Sie brauchen hier keinen Internetanschluss bereitzustellen, damit ihr intelligentes Messsystem funktioniert. Das Smart-Meter-Gateway nutzt auch nicht Ihr WLAN, falls sie dieses haben. Diese Art der Auslesung erspart Ihnen Schätzungen bei fehlenden Ablesewerten und manuelle Ablesungen. Am Display des intelligenten Messsystems können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch historische Werte, z.B. der Verbrauch des letzten Monats, eingesehen werden. Damit können Sie Änderungen Ihres Verbrauchsverhaltens identifizieren und kontrollieren. Diese Zähler sind frühestens Mitte 2018 verfügbar.


Was ist eine moderne Messeinrichtung und wozu dient sie?

Eine moderne Messeinrichtung erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, sendet aber keine Zählerstände nach außen. Nach wie vor wird der Zählerstand einmal pro Jahr durch Ihren Messstellenbetreiber oder Sie selbst manuell abgelesen. Am Display der modernen Messeinrichtungen können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden. Es werden 730 Tageswerte, 104 Wochenwerte, 24 Monatswerte und bis zu 2 Jahreswerte gespeichert.


Was passiert mit meinen Daten, wenn ich ausziehe?

Bei der Nutzung einer modernen Messeinrichtung erfolgt die Nullstellung der historischen Verbrauchsdaten nach Eingabe Ihrer PIN am Zähler. Somit stellen Sie sicher, dass Ihr Nachmieter kein Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten hat. Auch wenn der Zähler mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden wurde (intelligentes Messsystem), sind im Zählerdisplay die historischen Werte nicht mehr sichtbar und müssen daher nicht gelöscht werden.


Was passiert mit meinen Daten?

Der Gesetzgeber macht strenge Vorgaben: Es sind Ihre Daten. Sie entscheiden jederzeit, was Sie damit tun möchten. Nur Ihr Messstellenbetreiber, Ihr Netzbetreiber und Ihr Lieferant werden notwendigerweise Zugriff auf Ihre Daten haben. Wenn Sie eine moderne Messeinrichtung haben, wird Ihr Zähler auch weiterhin einmal jährlich vor Ort abgelesen.


Welche Vorteile habe ich als Verbraucher davon?

Intelligente Zähler sind ein wichtiger Baustein für eine energiesichere Zukunft. Sie werden ein effizienteres, umweltfreundlicheres und intelligenteres Energiesystem ermöglichen und die Grundlage für intelligente Netze legen. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums wurde eine volkswirtschaftliche Betrachtung durchgeführt. Die Kosten-Nutzen-Analyse dieser Betrachtung bildete eine Grundlage für das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“. Demnach sollen Verbraucher in vielfacher Hinsicht profitieren:

• Zum einen erhalten Sie eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens. Dies motiviert zum Energiesparen.

• Zum anderen können Verbraucher Stromtarife abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen, um ihre Ausgaben zu reduzieren. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. variable Tarife).

• Schließlich entfällt durch intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung, wodurch Zeit und Geld gespart werden kann. Unerwünschte Störungen durch Ableser oder Ablesekarten gehören dann der Vergangenheit an.

• Darüber hinaus stehen die Verbrauchsdaten stichtagsgenau zur Verfügung, z.B. zum Jahreswechsel oder bei einem Ein-/Auszug.


Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist für den Betrieb, Wechsel und die Ablesung des Stromzählers verantwortlich. In der Regel ist dies der Energie-Netzbetreiber vor Ort. Oder es ist jenes Unternehmen, das die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb übernommen hat. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist kraft Gesetzes zunächst der Anschlussnetzbetreiber und damit in der Regel der örtliche Verteilernetzbetreiber. Auch der Netzbetreiber eines nicht der allgemeinen Versorgung dienenden Energieversorgungsnetzes, beispielsweise eines geschlossenen Verteilernetzes kann zunächst grundzuständiger Messstellenbetreiber sein. Lediglich der Betreiber einer Kundenanlage (auch wenn diese ausgedehnt ist) ist nicht von vorneherein Messstellenbetreiber.


Wer ist mein Ansprechpartner für meinen Stromvertrag, meinen Zähler und die Zählerablesung

Falls Sie Fragen zum Thema Ablesung, zu den neuen Stromzählern, dem Zählereinbau in der Region oder bei Ihnen zu Hause haben, so wenden Sie sich an Ihren Messstellenbetreiber. Dies ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Bei Fragen zu Ihrer Strombelieferung, zum Vertrag oder Ihrer Energierechnung steht Ihnen das lekker Serviceteam jederzeit zur Verfügung.


Wer kann auf meine Daten zugreifen?

Ihr Smart Meter hat lediglich Informationen über Ihren Stromverbrauch. Er speichert keine persönlichen Informationen die Sie identifizieren könnten, wie Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Ihr Bankkonto. Alle Informationen über Ihren Energieverbrauch sind streng geschützt. Der Gesetzgeber macht strenge Vorgaben: Es sind Ihre Daten. Sie entscheiden jederzeit, was sie damit tun möchten. Nur Ihr Messstellenbetreiber, Ihr Netzbetreiber und Ihr Lieferant werden notwendigerweise Zugriff auf Ihre Daten haben. Wenn Sie eine moderne Messeinrichtung haben, wird Ihr Zähler auch weiterhin einmal jährlich vor Ort abgelesen.


Wer liest meinen Zählerstand ab?

Die Ablesung Ihres Zählers nimmt Ihr Netzbetreiber vor: Entweder persönlich vor Ort oder Sie erhalten eine Zählerkarte von ihm. Tragen Sie einfach Ihren aktuellen Zählerstand ein und übermitteln Sie ihn an die angegebene Adresse. Ist eine Ablesung nicht möglich, schätzt der Netzbetreiber Ihren Zählerstand. Auch das Datum für die Abrechnung gibt Ihr Netzbetreiber vor. Natürlich können Sie uns Ihren Zählerstand jederzeit auch auf Wunsch mitteilen.


Wie kann ich zukünftig meinen Zähler selbst ablesen?

Ihre historischen Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung (mM) sind mit einer zählerspezifischen PIN geschützt. Den aktuellen Zählerstand können Sie – wie bisher – auch ohne PIN-Eingabe ablesen. Nach Eingabe Ihrer persönlichen PIN wird die zweite Zeile im Display mit den historischen Werten der vergangen 24 Monate sichtbar. Es werden 730 Tageswerte, 104 Wochenwerte, 24 Monatswerte und bis zu 2 Jahreswerte gespeichert.

Bei den größeren Kunden mit iMSys ist eine Vor-Ort-Ablesung nicht mehr erforderlich. Dort werden die Daten automatisch über das SMGW alle 15 Minuten per Datenfernübertragung an den MSB übermittelt. Eine direkte Ablesung am Zähler ist nicht möglich, hierzu benötigen Sie ein Display, welches einige Messtellenbetreiber installieren. Bei lekker finden Sie Ihre Zählerstände in unserem Kundenportal mein-lekker.de.


Wieso erhalte ich weiterhin eine Ableseaufforderung? Ich habe doch einen neuen Zähler.

Intelligente Zähler können nicht grundsätzlich fernausgelesen werden. Dies gilt nur, wenn es sich um ein intelligentes Messsystem handelt. Anders sieht es bei modernen Messeinrichtungen aus. Wenn Ihr Messstellenbetreiber einmal pro Jahr Ihren Stromverbrauch manuell abliest oder Ihr Lieferant Ihnen eine Aufforderung zur manuellen Ablesung sendet, haben Sie kein intelligentes Messsystem, sondern eine moderne Messeinrichtung. Die moderne Messeinrichtung wird nicht fernausgelesen, sodass weiterhin eine manuelle Ablesung erforderlich ist. Wenn Sie keine manuelle Ablesung Ihres Stromzählers mehr möchten, können Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber die Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) beantragen. Darüber hinaus liest der Netzbetreiber natürlich weiterhin manuell die Werte anderer Zähler wie Gas, Wasser und Wärme manuell ab, wenn diese Zähler nicht fernausgelesen werden.


Wieso zahlt mein Nachbar weniger im Monat für seinen Zähler?

Der Gesetzgeber hat für moderne Messeinrichtungen (mM) und intelligente Messsysteme (iMSys) Preisobergrenzen festgesetzt. Die Preisobergrenze einer modernen Messeinrichtung beträgt 20 Euro im Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem sind abhängig vom Jahresverbrauch oder der installierten Erzeugungsleitung. Kunden mit einem höheren Stromverbrauch zahlen mehr als Kunden mit einem geringen Jahresverbrauch. Die Argumentation des Gesetzgebers lautet: Wer mehr verbraucht, kann auch mehr einsparen. Und hat somit einen größeren Nutzen vom intelligenten Messsystem.


Wieviel Strom verbrauchen die neuen Zähler und wer bezahlt den Strom?

Es ist gesetzlich geregelt, dass die neuen Zähler nicht mehr Strom verbrauchen dürfen, als die alten Ferraris-Zähler. Sowohl der Eigenverbrauch des Zählers als auch der Verbrauch des Smart-Meter-Gateways werden nicht erfasst. Grundsätzlich ist es jedoch Vorschrift, dass die Smart-Meter-Gateways so energiesparend wie möglich konstruiert sein müssen.


Worin unterscheiden sich NB und MSB?

Der Netzbetreiber sorgt für den Aufbau, Ausbau und die Erhaltung der Stromnetze, durch die der Strom verteilt wird. Falls ein Stromversorger fremde Netze nutzt, muss er an den Netzbetreiber eine sogenannte Durchleitungsgebühr entrichten – vergleichbar mit einer Art Miete. Diese nennt man die Netznutzungsentgelte.

Der Strom fließt also durch die Leitungen des Netzbetreibers. Damit aber sowohl Netzbetreiber als auch Stromlieferant nachweisen können, wie viel Strom zum Kunden geflossen ist, gibt es eine Messeinrichtung. Für die Installation, Wartung und die Messung ist der Messstellenbetreiber am Zähler zuständig. In den meisten Fällen gehört dem Netzbetreiber auch der Stromzähler und er ist somit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber in einem.


Wozu dient das Gesetz (Stichwort Digitalisierung der Energiewende)?

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Gemäß dem neuen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sollen erneuerbare Energien besser in das Stromversorgungssystem integriert werden und damit einen Mehrwert für alle Beteiligten (Verbraucher, Erzeuger, Netzbetreiber, Lieferanten) liefern. Zentrale Herausforderung für die Stromnetze ist es, das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu wahren. Denn dieses Gleichgewicht ist für die sichere Versorgung notwendig. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativ erzeugter Energie, z.B. aus Sonne und Wind, ist es nicht mehr so einfach, dieses Gleichgewicht herzustellen. Strom wird erzeugt, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint, unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Nachfrage besteht oder nicht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden.

Zudem soll mit der Energie sparsamer umgegangen werden. Ein wesentlicher Bestandteil dieses neuen Gesetzes sieht vor, dass der Verbraucher jederzeit mehr Informationen über seinen Strom-Verbrauch erhalten soll. Das Ziel des MsbG ist es somit, dass Verbräuche transparenter dargestellt werden können. Dies ist ein wichtiger Meilenstein im Hinblick auf die Energiewende und die Berücksichtigung erneuerbarer Energien (Smart Grids, Steuerbare Netze).