Wir möchten, dass Sie rundum zufrieden sind mit Ihrem Energievertrag und unserem Service. Wenn wir das mal nicht schaffen sollten, dann lassen Sie uns es bitte wissen und rufen Sie uns an unter 030 - 30 80 99 77.
Wenn wir Ihr Anliegen nicht zufriedenstellend klären, können Sie sich im Sinne des §13 BGB an die Schlichtungsstelle Energie oder die Bundesnetzagentur wenden.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 0302757240–0
Fax: 0302757240-69
Wir beraten Sie gerne telefonisch, welches Produkt zu Ihnen passt. Rufen sie einfach an unter 030 - 30 80 99 77.
Strom:
§-19-Umlage (Abs. 2 Strom-Netzentgeltverordnung):
Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So will die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten. Ab 2023 ist hier die Wasserstoffumlage (ehemals §118 Abs. 6 EnWG) bereits enthalten, sie wird nicht länger separat ausgewiesen. 2023 liegt die Umlage bei 0,417 ct/kWh netto. 2024 liegt sie bei 0,643 ct/kWh netto.
KWKG-Belastung:
Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2023 beträgt die KWKG-Umlage 0,357 ct/kWh netto, 2024 0,275 ct/kWh.
Offshore-Haftungsumlage:
Die Offshore-Umlage nach §17f Abs. 5 EnWG (ab 01.01.23 §12 EnFG) dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2023 0,591 ct/kWh netto und 2024 0,656 ct/kWh netto.
Stromsteuer:
Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt 2024 unverändert bei 2,05 ct/kWh netto.
Netzentgelte:
Die Gebühren für die Durchleitung des Stroms sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Gas:
Energiesteuer (Gassteuer):
Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für die Belieferung von Haushaltskunden mit Gas beträgt 0,55 ct/kWh. Die Erhebung der Energiesteuer erfolgt durch die Zollverwaltung und fließt in den Bundeshaushalt.
Bilanzierungsumlage:
Die Bilanzierungsumlage beträgt aktuell bei SLP 0 EUR/MWh netto und bei RLM 0 EUR/MWh netto. Stand 01.10.2023.
Gasspeicherumlage:
Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die dafür bis zum 01. April 2025 anfallenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage finanziert, welche als Preisbestandteil mit 0,186 ct/kWh in den Gaspreis einfließt.
CO2 Preis:
Der Kunde trägt zusätzlich die lekker treffenden Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der jeweils geltenden Höhe in ct/kWh („CO2-Preis“). Dieser Preisbestandteil umfasst die Mehrkosten, die vom lekker als gesetzlich festgelegter Festpreis für Erdgas unter Anrechnung (anteilig) gelieferter biogener Brennstoffe i. S. d. § 7 Abs. 4 Nr. 2 BEHG für den Verbrauch des Kunden gezahlt werden, soweit und solange das BEHG Festpreise vorsieht (voraussichtlich bis 31.12.2025). Der Festpreis für Emissionszertifikate ist in § 10 Abs. 2 BEHG festgelegt. Er wurde 2021 erstmals erhoben und ist bis zum 31.12.2025 ein jährlich steigender Festpreis. Für 2023 wurde die Erhöhung ausgesetzt. Für 2024 wurde Sie wieder durchgeführt. Der Preis beträgt für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 € 45,00 pro Emissionszertifikat (dies entspricht der Berechtigung zur Emission einer Tonne Treibhausgas in Tonnen Kohlendioxidäquivalent im Jahr). Die Ermittlung des Kohlendioxidäquivalents, d. h. der Brennstoffemissionen von Erdgas, aufgrund derer eine Berechnung eines Preises in ct/kWh ermöglicht wird, erfolgt auf Grundlage einer gemäß § 7 Abs. 4 BEHG zu erlassender Rechtsverordnung. Der C02-Preis beträgt in 2024 0,8163 Cent/kWh.
Strom und Gas:
Konzessionsabgabe:
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
Mehrwertsteuer:
Auf alle Abgaben und Steuern entfällt zusätzlich die Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Für den Zeitraum 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 gilt für Erdgaslieferung ein reduzierter Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7%.
Stand: 01.01.2024
Strom:
Stromanbieter wie lekker Energie können rund die Hälfte des Preises beeinflussen. Staatliche Abgaben und Entgelte schlagen mit fast 50% zu Buche:
• rund 27 % staatliche Abgaben
• rund 20% Netzentgelte
• rund 53 % Strombeschaffung und Vertrieb
Gas:
Gasanbieter wie lekker Energie können knapp 70% des Gaspreises beeinflussen. Staatliche Abgaben und Entgelte schlagen mit fast 30% zu Buche. In der Aufschlüsselung ergeben sich:
• rund 15 % staatliche Abgaben
• rund 14 % Netzentgelte
• rund 71 % Gaserzeugung, Service, Personal, Vertrieb
Quellenangaben BDEW:
Strom (2023)
Gas (2023)
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