Stand 01.10.2020.
lekker hat auf die Höhe keinen Einfluss. Die Umlage dient dazu den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie zu decken.
• die Stromsteuer 2,05 Cent/kWh
• die Abgabe nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 6,500 Cent/kWh (netto)
• die Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 0,254 Cent/kWh (netto)