FAQ: Abgaben, Umlagen und Entgelte

HÄUFIGE FRAGEN ZUM THEMA ABGABEN / UMLAGEN / ENTGELTE

Ich beziehe keinen Ökostrom. Wieso wirkt sich die höhere EEG-Umlage dennoch auf meinen Strompreis aus?

Die EEG-Umlage gilt für alle Stromkunden gleichermaßen – unabhängig davon, ob sie Ökostrom beziehen oder nicht. Lediglich besonders stromintensive Unternehmen sind davon ausgenommen.


Muss ich zusätzlich noch Netznutzung-Entgelte zahlen?

Nein! In der monatlichen Grundgebühr ist die Zahlung der Entgelte für die Netznutzung bereits enthalten.


Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage wird von den beiden Marktgebietsverantwortlichen bestimmt.

Stand 01.10.2020.

lekker hat auf die Höhe keinen Einfluss. Die Umlage dient dazu den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie zu decken.


Was ist die EEG-Umlage?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit 2000 in Kraft und dient dem Klima- und Umweltschutz. Es fördert die Gewinnung von Energie aus umweltfreundlichen und regenerativen Quellen wie z. B. Wasserkraft, Windkraft oder Sonnenstrahlung. Diese Förderung wird in Form der EEG-Umlage auf alle Stromkunden umgelegt.


Wie hoch sind die Stromsteuer und die Abgaben für EEG und KWK-G?

Stand 01.01.2021 beträgt

• die Stromsteuer 2,05 Cent/kWh

• die Abgabe nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 6,500 Cent/kWh (netto)

• die Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 0,254 Cent/kWh (netto)