Ja, problemlos. Ihre Zählernummer sowie Ihr Einzugsdatum reichen vollkommen aus, um für Sie sämtliche Wechselformalitäten zu übernehmen. Liegt Ihr Einzugstermin länger als sechs Wochen zurück, erfragen Sie bitte Ihre Kundennummer bei Ihrem örtlichen Versorger. Unser Kundenservice gibt Ihnen gerne Informationen zu Kontaktmöglichkeiten bei Ihrem lokalen Anbieter.
Abschaltumlage: Damit werden große Stromabnehmer dafür entschädigt, dass sie gegebenenfalls Stromlasten abschalten, um die Netzstabilität aufrecht zu halten. Diese Umlage beläuft sich 2021 auf 0,009 ct/kWh netto.
§ 19-Umlage: Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So will die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten. 2021 liegt die Umlage bei 0,432 ct/kWh netto
KWK-Umlage: Die KWK-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2021 beträgt die KWK-Umlage 0,254 ct/kWh netto.
Offshore-Umlage: Die neu eingeführte Offshore-Umlage dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2021 0,395 ct/kWh netto.
Stromsteuer: Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt unverändert bei 2,05 ct/kWh netto.
Konzessionsabgabe: Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
Netzentgelte: Die Gebühren für die Durchleitung des Stromes sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Mehrwertsteuer: Auf alle Abgaben und Steuern entfällt zusätzlich die Mehrwertsteuer.
Benutzen Sie ganz einfach unser vorgefertigtes Formular – oder rufen Sie unsere Service-Hotline an: 030 / 30 80 99 77.