Ja! Geben Sie uns nur kurz Bescheid und wir machen die Papiere zum Überschreiben des Vertragspartners fertig. Damit bleibt alles im Stromfluss.
Ja, problemlos. Ihre Zählernummer sowie Ihr Einzugsdatum reichen vollkommen aus, um für Sie sämtliche Wechselformalitäten zu übernehmen. Liegt Ihr Einzugstermin länger als sechs Wochen zurück, erfragen Sie bitte Ihre Kundennummer bei Ihrem örtlichen Versorger. Unser Kundenservice gibt Ihnen gerne Informationen zu Kontaktmöglichkeiten bei Ihrem lokalen Anbieter.
Nein, nur lekker Kunden können Neukunden werben.
Sobald der Vertrag erfolgreich zustande gekommen ist und die erste Abschlagszahlung erfolgt ist, erhalten Sie Ihre Prämie. In der Regel dauert das etwa acht Wochen.
Kein Problem: Wenden Sie sich einfach an unsere Service-Hotline unter 030 / 30 80 99 77. Wir kümmern uns um den Rest.
Das macht die Sache für Sie so einfach und bequem wie möglich. Sie müssen nichts weiter tun, als ihm die Tür aufzumachen oder seine Zählerkarte auszufüllen. Der örtliche Netzbetreiber kann dann berechnen, wie viel Strom durch seine Stromnetze geflossen ist und stellt uns im Anschluss die anfallenden Netzentgelte in Rechnung. Wir bekommen den Zählerstand auch mitgeteilt und können für Sie dann Ihre Rechnung erstellen. Der Vorteil: Mit einem Mal Ablesen ist das alles erledigt - und Sie können sich einen zusätzlichen Gang zum Zähler sparen.
Sobald uns Ihr letzter Zählerstand erreicht hat, erhalten Sie Ihre Schlussrechnung.
Der Abschlag ist die monatliche Vorauszahlung, die auf Basis Ihres Jahresverbrauchs berechnet wird. Zur Jahresrechnung werden die vorausbezahlten Abschläge mit dem eigentlichen Stromverbrauch abgeglichen. Heraus kommt dann entweder eine Gutschrift – in dem Fall waren die Abschläge zu hoch und man hat im Voraus zu viel bezahlt – oder eine Nachzahlung, wenn die Abschläge zu niedrig angesetzt waren und dadurch zu wenig vorausbezahlt wurde.
festfür2 ist ein Energiefestpreis, der lekker-Kunden 24 Monate lang vor Preiserhöhungen schützt. Der Tarif ist für lekker Strom und wakker Gas sowie für lekker Strom Gewerbe und wakker Gas Gewerbe erhältlich.
HT (›Hochtarif‹) und NT (›Niedertarif‹) sind die Bezeichnungen verschiedener Zählwerke bei einem Stromzähler. Ein so genannter ›Doppeltarifzähler‹ teilt Ihren Stromverbrauch in die zwei Zonen ›Hochtarif‹ - oder auch Tagstrom - und ›Niedertarif‹ - also Nachtstrom - ein. Eine Versorgung von HT/NT-Zählern sowie Nachtspeicherheizungen ist aus technischen Gründen nur im Heinsberger Stadtgebiet und Umgebung möglich. In allen anderen Gebieten können Sie zwar ebenfalls unseren günstigen lekker Strom beziehen, allerdings mit einem Einheitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde.
Die European Energy Exchange (EEX) ist ein Marktplatz für Energie und energienahe Produkte. Die Strombörse unterliegt als öffentlich-rechtliche Institution dem deutschen Börsengesetz.
Am 22.04.2015 ist das novellierte Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft getreten. Mit der Neuregelung für Unternehmen ist die gesetzliche Pflicht verbunden, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energie-Audit durchzuführen. lekker übernimmt das gerne für Sie: Ob Flächen- und Abdichtungsberatung, Tipps für den Einsatz von Beleuchtung und Gerätschaften oder bei der Optimierung Ihrer Steuern, Abgaben und Gebühren – wir beraten Sie umfassend, persönlich und kompetent.
Eine Kilowattstunde (kWh) ist die Energiemenge, die bei der Leistung eines Kilowatts – also 1000 Watt – umgesetzt wird.
mein-lekker.de ist unser Kundenportal, mit dem Sie ganz einfach und bequem Ihre Energiedaten selbst verwalten können. Von der Zählerstandseingabe über die Abschlagsänderung bis hin zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Dort haben Sie alle Informationen jederzeit im Blick und sind unabhängig von Öffnungs- und Servicezeiten. mein-lekker.de steht allen unseren Kunden zur Verfügung – einfach mit Ihrer Kundennummer schnell und sicher registrieren.
Der Netzbetreiber sorgt für den Aufbau, Ausbau und die Erhaltung der Stromnetze, durch die der Strom geleitet wird. Alle Stromlieferanten müssen an den Netzbetreiber Netznutzungsentgelte entrichten,damit der Strom auch zu Ihnen fließen kann – diese Durchleitungsgebühr ist also vergleichbar mit einer Art Miete.
Ihre Datensicherheit hat oberste Priorität. Damit Ihre persönlichen Daten bei uns unversehrt ankommen und nicht von anderen abgefangen werden können, haben wir eine Verschlüsselung installiert. Ihre Daten werden an uns ausschließlich per SSL (Secure-Socket-Layer) verschlüsselt übermittelt. Es gehört zu den sichersten und gebräuchlichsten Verfahren im Internet und wird beispielsweise auch beim Online-Banking verwendet.
EEG-Umlage: Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau von Ökostrom gefördert. Jeder, der Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind, Wasser oder Sonne ins Netz einspeist, bekommt dafür einen festen Preis. Die EEG-Umlage liegt 2021 bei 6,500 ct/kWh netto.
Abschaltumlage: Damit werden große Stromabnehmer dafür entschädigt, dass sie gegebenenfalls Stromlasten abschalten, um die Netzstabilität aufrecht zu halten. Diese Umlage beläuft sich 2021 auf 0,009 ct/kWh netto.
§ 19-Umlage: Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So will die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten. 2021 liegt die Umlage bei 0,432 ct/kWh netto
KWK-Umlage: Die KWK-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2021 beträgt die KWK-Umlage 0,254 ct/kWh netto.
Offshore-Umlage: Die neu eingeführte Offshore-Umlage dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2021 0,395 ct/kWh netto.
Stromsteuer: Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt unverändert bei 2,05 ct/kWh netto.
Konzessionsabgabe: Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
Netzentgelte: Die Gebühren für die Durchleitung des Stromes sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Mehrwertsteuer: Auf alle Abgaben und Steuern entfällt zusätzlich die Mehrwertsteuer.
Es gibt nur zwei verschiedene Stromzähler-Arten. Entweder finden Sie auf Ihrem Stromzähler nur einen Zählerstand oder Sie haben einen Stromzähler, der Ihnen zwei Zählerstände anzeigt. In letzterem Fall handelt es sich um einen Zweitarifzähler – auch ›Doppelzähler‹ genannt. Dieser Stromzähler gibt den Stromverbrauch getrennt zu Hoch- und Niedertarifzeiten (HT und NT) an.
Ganz einfach: Schicken Sie uns Ihre Kündigung mit Ihren Vertragsdaten einfach per Post, Fax oder E-Mail. Um den Rest kümmern wir uns.
Benutzen Sie ganz einfach unser vorgefertigtes Formular – oder rufen Sie unsere Service-Hotline an: 030 / 30 80 99 77.
Jeder Stromzähler ist mit einer eigenen Zählernummer ausgestattet. Ihre persönliche Zählernummer erfahren Sie bei Neueinzug vom Vor-/ bzw. Vermieter oder der Hausverwaltung.
Einmal im Jahr rechnen wir aus, wie viel Strom oder Gas Sie verbraucht haben. Um dabei ganz genau sein zu können, brauchen wir Ihren Zählerstand. Die Ablesung übernimmt Ihr Netzbetreiber und übermittelt uns direkt Ihren Zählerstand. Danach bekommen Sie dann von uns wie gewohnt die Rechnung.