Berlin, 20.04.2010

Bundesregierung schafft mit Energiedienstleistungsgesetz keine Anreize für einen Energieeffizienzmarkt

Nuon Deutschland kritisiert den Gesetzentwurf für das geplante Energiedienstleistungsgesetz. Dieser wird zentralen Zielen der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen nicht gerecht. Morgen will die Bundesregierung das Energiedienstleistungsgesetz beschließen und somit die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 umsetzen.

„Mit diesem Gesetzentwurf setzt die Politik keine Anreize zur Herausbildung eines Massenmarktes für Energieeffizienzdienstleistungen.“ sagt Dr. Thomas Mecke, Vorsitzender der Geschäftsführung von Nuon Deutschland. „Energieeinsparung muss endlich zu einer attraktiven und differenzierenden Dienst-leistung werden.“

Maßnahmen für die Schaffung eines Energieeffizienzmarktes, wie von der EU gefordert, sind in dem Entwurf nicht enthalten. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Energiesparprodukte und Dienstleistungen, Steuerfreibeträge für Verbraucher, geförderte Kredite für Energieeffizienzmaßnahmen, ein Energiesparfonds oder vollständig verbrauchsabhängige Netznutzungsentgelte könnten solche Maßnahmen sein.

Nuon Deutschland begrüßt, dass in den Gesetzentwurf eine staatlich verordnete Einsparquote für Energieanbieter nicht aufgenommen wurde. Marktwirtschaftliche Lösungen sind in jedem Fall besser geeignet, das Energiesparen so einfach zu machen, wie den Griff ins Supermarktregal. Als nach wie vor einziges deutsches Energieunternehmen bietet Nuon Deutschland seinen Kunden einen Ökostromtarif ohne Grundgebühr kombiniert mit Energiesparhilfen an. Mit Hilfe dieser Energiedienstleistung können Stromkunden ihren Verbrauch mühelos reduzieren, aktiv die persönliche CO2-Bilanz verbessern und dabei Kosten sparen.